Umwelt
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Der große Wunsch nach immer Mobilität in unserer Gesellschaft lässt die Umweltthematik immer wichtiger werden.
Der Autoverkehr belastet, durch Lärm- und Schadstoffemissionen, in den Städten und Bal-lungsgebieten unser tägliches Lebensumfeld in erheblichem Maße.
Emissionsanteile des Straßenverkehrs in %
Die von einem Kraftfahrzeug insgesamt verursachte Umweltbelastung fällt zu 80 bis 90 % beim Fahrbetrieb an. Somit sind die größten potentiellen Umweltgewinne während der Betriebsperiode zu erzielen. Es gilt vor allem, den Kraftstoffverbrauch sowie die Abgas- und Geräuschemissionen weiter zu reduzieren.
Nicht umsonst versucht der Gesetzgeber, mit verschärften Abgasnormen und Ökosteuern die Entwicklung umweltgerechter Technologien voranzutreiben.
Für den Fahrzeugantrieb stehen gegenwärtig Methan (Erd- und Biogas), Alkohole (Methanol und Ethanol), pflanzliche Öle (beispielsweise Rapsmethylester) und Elektrizität zur Ver-fügung. Die Wahl nur einer dieser Alternativen als Ersatz für Benzin/Dieselkraftstoff scheint ökonomisch nicht realistisch - außer möglicherweise bei Erdgas.
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Methangas (Erd- und Biogas):
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Kurz- bis mittelfristig dürfte Erdgas die gängigste Alternative zu Benzin-/Dieselkraftstoff-werden. Die Vorkommen reichen vermutlich fünfzig bis hundert Jahre. Beim
Fahrzeugantrieb verursacht Erdgas 20 % weniger CO2-Emissionen als Benzin und entschieden weniger Emissionen toxischer Gase. Biogas lässt sich durch Verrottung organischer Stoffe oder Abfälle erzeugen und durch die Erhöhung des Methangehaltes veredeln. Herstellung und An-wendung von Biogas bewirken lediglich einen sehr kleinen Nettoanstieg von CO2 und ver-ursachen nur geringe gesundheitsgefährdende Emissionen.
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Methan (CH4)
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Erdgas (CNG):
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Über anderthalb Jahrhunderte stützte sich die deutsche Gaswirtschaft auf Stadtgas oder Ko-kereigas, das in städtischen Gasanstalten oder Kokereien aus Kohle hergestellt wurde.
Erdgas dagegen ist eine in der Natur vorkommende so genannte Primärenergie.
Die heute von uns genutzten fossilen Energieträger haben sich aus organischen Stoffen ge-bildet. Vor ca. 600 Mio. Jahren lagerten sich abgestorbene Kleinorganismen, Plankton und Algen auf dem Meeresboden ab. Hieraus entstanden unter Luftabschluss und hohem Druck durch sich aufschiebende Gebirge Erdöl und Erdgas. Erdgas enthält die von Pflanzen in Form von Kohlenstoff und Kohlenwasserstoffen gespeicherte Energie, welche die Sonne vor Jahr-millionen abgestrahlt hat.
Erdgas auch bezeichnet als CNG (Compressed-Natural-Gas) besteht zu 85 bis 98 % aus Methan und höheren Kohlenwasserstoffverbindungen. Schadstoffbildende Komponenten, wie z. B. Schwefel, sind praktisch nicht vorhanden. Erdgas ist übrigens ungiftig.
Erdgas wird nicht nach Volumen, sondern nach Gewicht gemessen - also in Kilogramm statt in Litern. Der Preis liegt zurzeit bei rund 53 Cent für das so genannte L-Gas und 65 Cent für H-Gas, das durch seinen besseren Brennwert eine höhere Reichweite erzielt. Weil ein Kilogramm Erdgas etwa den Brennwert von 1,3 Litern Benzin erreicht, ergibt sich bei den Kraftstoffkosten eine Ersparnis von 65 Prozent.
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Rollende Sprengkörper?
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Während die Autogastanks nur unter einem Druck von 6 bis 8 Bar betrieben werden, muss Erdgas unter extrem hohem Druck (>200 bar) getankt werden, um überhaupt eine nen-nenswerte Menge mitführen zu können. Sicherheitsbedenken sind dennoch unbegründet: Der TÜV muss den ordnungsgemäßen Einbau jeder einzelnen Anlage kontrollieren. Und die Explosionsgefahr nach Zusammenstößen und unter großer Hitze ist sogar geringer als bei Benzintanks: Anstatt zu bersten lassen die Gastanks den Inhalt im schlimmsten Fall nämlich kontrolliert entweichen.
Zur Zeit gibt es Bundesweit ca. 670
Erdgastankstellen.
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Flüssiggas (LPG) auch als Autogas bezeichnet:
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LPG als Abkürzung für Liquified Petroleum Gas ist ein Gasgemisch aus C3- und 4-Kohlen- wasserstoffen, überwiegend Propan und Butan, welches schon bei Raumtemperatur und einem geringem Druck von etwa 5 bar flüssig ist. Daher wird es in der Regel als Flüssiggas bezeichnet. In verflüssigtem Zustand hat LPG etwa 1/260 seines gasförmigen Volumens. Große Mengen Energie können in verhältnismäßig kleinen Druckgefäßen transportiert und gelagert werden.
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LPG wird gewonnen,
- als Nebenprodukt von bestimmten Rohölsorten
- als Bestandteil von nassem Erdgas,
- als Nebenprodukt bei der Raffinade des Erdöls und bei Hydrierprozessen
- wird sonst meist in der Raffinerie abgefackelt
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Butan (C4H10)
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Propan (C3H8)
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LPG ist für den Antrieb optimal, weil es als hochwertige Energie ohnehin als Nebenprodukt bei der Rohölförderung anfällt und weil es als Brenn- und Treibstoff insgesamt eine aus-gesprochen positive Umweltbilanz aufweist. So unterschreiten die Emissionen von Fahr-zeugen mit Autogas bereits heute die verschärften Abgasnormen nach EURO III um ein Vielfaches und die technologische Entwicklung dieser Systeme setzt in Zukunft sicher noch einige Kapazitäten frei. Autogas hat keine Bleizusätze, ist ausgesprochen klopffest und lässt Motoren deutlich leiser laufen. So werden auch die Geräuschemissionen hörbar herabge-setzt. Bereits heute unterschreiten flüssiggasbetriebene Motoren die scharfen Emissions-richtlinien der EURO-Norm III um ein Vielfaches.
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Euro Normen und LPG-Emissionen
Emissionen in g/kWh (13 Mode Test)
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Euro II Norm (1996) |
Euro III Norm (1999) |
Euro IV Norm (ab 2006) |
LPG Flüssiggas |
| CO |
4 |
2 |
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0,6 |
| HC |
1,1 |
0,6 |
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0,02 |
| NOx |
7 |
5 |
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0,4 |
| Partikel |
0,15 |
0,1 |
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<0,01 |
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| Quellen |
EU |
EU |
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DAF / TNO '95 |
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Zur Zeit gibt es über 1150
Autogas-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland; Europaweit (mit Osteurope) ca. 8.500 Autogas-Tankstellen, und es werden täglich mehr.
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CNG und LPG im Vergleich:
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Benzin |
AutoGas (LPG) |
Erdgas (CNG) |
| Hauptbestandteile |
hochoktanige, flüssige Kohlenwasserstoffe |
Propan Butan |
Methan |
| Speicherung |
flüssig unter Umgebungsdruck |
flüssig unter Druck von 6-20 bar |
gasförmig unter Druck von 200-250 bar |
| Tankgröße zur Speicherung von 42 Ltr. Benzinäquivalent |
42 Liter |
60 Liter |
175 Liter |
| Tankgewicht zur Speicherung von 42 Ltr. Benzinäquivalent |
6,5 kg |
30 kg |
160 kg |
| Motorische Eignung |
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| Motorleistungsverlust |
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< 5%  |
> 13%   |
| Umrüstung |
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| Treibstoffkosten |
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| Sicherheit |
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| Tankstellennetz in D (31.01.06) |
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> 1150  |
> 670
 |
| Tankstellennetz im Ausland (31.01.06) |
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> 8500  |
> 210
 |
| Schadstoffemission |
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| Treibhausgase |
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gleich |
besser
deutlich besser |
schlechter
deutlich schlechter |
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Autogas oder Erdgas?
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Die Frage, ob sich eine Umrüstung lohnt und für welchen Kraftstoff man sich entscheiden soll, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Der Nähe einer entsprechenden Zapfstelle und der Kilometerleistung des Fahrzeugs. Nur für Fahrer, die häufig genug an einer Tankstelle vorbeikommen, sind Autogas und Erdgas eine ernst zu nehmende Alternative. |
Abstellen von Gasautos in Tiefgaragen:
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Die am 30.11.1993 inkraftgetretene novellierte Garagenverordnung wird dem hohen Sicherheitsstandard von mit Autogas und Erdgas betriebenen Fahrzeugen gerecht, indem das Abstellen von mit Gas betriebenen KFZ in Tiefgaragen für zulässig befunden wird. Dem Umweltschutzreferat zufolge sind daher die noch an einigen Tiefgaragen angebrachten Verbotsschilder nicht mehr konform mit der aktuellen Regelung und sollten möglichst entfernt werden.
Das Abstellen von erdgas- oder autogasbetriebenen Fahrzeugen in Tiefgaragen ist in den meisten Bundesländern ohne Einschränkung möglich.Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer im Detail:
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| Bundesland |
Abstellverbot autogasbetriebener Fahrzeuge in Garagen nach Garagen VO |
| Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer |
MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot |
| Baden-Württemberg |
GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot |
| Bayern |
GaVO vom 30.11.93: kein Abstellverbot |
| Berlin |
GaVO vom 02.09.98: kein Abstellverbot |
| Brandenburg |
§ 19 (5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder) |
| Bremen |
§ 27: Prüfung durch Sachverständigen |
| Hamburg |
GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot |
| Hessen |
GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot |
| Mecklenburg-Vorpommern |
GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot |
| Niedersachsen |
GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot |
| Nordrhein-Westfalen |
GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot |
| Rheinland-Pfalz |
GaVO vom 13.07.90: kein Abstellverbot |
| Saarland |
GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot § 23: Abstellverbot bei KFZ-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann § 27: Prüfung durch Sachverständigen |
| Sachsen |
SachsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellver-bot |
| Sachsen-Anhalt |
GarAnordnung: kein Abstellverbot |
| Schleswig-Holstein |
GarVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot |
| Thüringen |
ThürGarVO vom 28.03.95: kein Abstellverbot |
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