Aktialisierung: Oktober 2008
Es wird kein Anspruch auf Vollaständigkeit erhoben!
Grundsätzliche, wichtige Infos für Gasfahrer oder die es werden wollen
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Zusatzinformationen für Wartung, Reparatur & Verschrottung des Fahrzeuges!
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Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, werden Sie ein zufriedener Gasfahrer sein. Viele denken bei der Nachrüstung einer Gasanlage nur an eins: "...tanken zum Halben Preis". Doch das ist nicht alles. Es sollten einige Regeln unbedingt Beachtung finden, damit der Besitzer des "Gasautos" auch Freude daran hat und lange sparen kann. Als erstes sollte das umzurüstende Fahrzeug in Bezug auf Zündsystem, Verdichtung, Motormanagement, Abgasentgiftung, Kraftstoffanlage und Wartungszustand in einem top Zustand sein. Denn nur wenn das Auto im Benzinbetrieb, also mit dem normalen, vorgeschriebenen Kraftstoff, richtig läuft und keine Fehler hat, kann es dies auch mit Autogas. Die Wartung des Fahrzeuges und der Gasanlage ist das A und O für eine fehlerfreie Funktion. Viele vergessen das und nur weil ein Auto alt ist, muß man auf die Wartung nicht verzichten, alte Menschen müssen sich auch pflegen, zum Arzt gehen und essen. Alle Fehler, im Gas wie im Benzinbetrieb, sollten zuerst dem Umrüstbetrieb gemelden werden. Weiche Ventil Alle reden vom Verschleiß an den Ventilen bzw. Ventilsitzen und denken Flashlube ist ein "Allheilmittel". Wer sich nicht darum kümmert, braucht sich auch nicht zu wundern, wenn plötzlich die Verdichtung weg ist.
Ölverbrauch und Ölqualität Im Gasbetrieb sollten Sie besonders auf Ölverbrauch, -Wechselintervall und -Qualität achten. Vor allem im Gasbetrieb werden hohe Anforderungen (Säurebeständigkeit, Viskosität, Standzeit usw.) an das Motorenöl gestellt. Standardöle können dies meist nicht über die ganze Zeit, bis zum nächsten Ölwechsel garantieren. Es sollten daher nur höherwertige Motorenöle (z.B.: Titan GT1 SAE 5W-30 von Fuchs) zum Einsatz kommen. Wobei aber auch hier die alte Weisheit gilt: "Schlechtes Öl ist besser wie kein Öl!" Wie verfahre ich mit Benzin im Tank ?! Wir empfehlen: Immer mit so viel Benzin wie möglich im Tank. Warum?
TIPP: Am besten, Sie fahren wenn der Tank halb leer ist, die Preise prüfen und dann möglichst preiswert wieder voll zu tanken. Das "überlebt" auch die Benzinpumpe. Zündkerzen & Zündsysteme Besonderen Wert sollte auf die Zündkerzen und das Zündsystem gelegt werden. Durch das etwas schlechtere Zündverhalten von Gas, egal ob LPG oder CNG, wird das Zündsystem stärker belastet. Zur Entlastung sollte daher nach Möglichkeit der Kerzenabstand reduziert werden. Gasanlagen und Zündkerzenhersteller nennen hier keine Maße, sie geben an, den Kerzenanstand (Elektrodenabstand) auf die "unter Tolleranzgrenze" einzustellen. Um ein besseres Zündverhalten zu erziehlen, sollten Kerzen mit nur einer Masseelektrode Verwendung finden. Der zündende Funke! Grundsätzlich gilt: Das Funktionsprinzip der Brennstoffzündung bleibt unverändert. Auch im bivalent mit Benzin oder Gas betriebenen Fahrzeug ist es die Aufgabe der Zündkerze, durch einen Funkenüberschlag das Gemisch zu entzünden. Dabei gilt: Gas ist schwieriger zu entzünden als Benzin. Hinzu kommt: Gas ist aggressiver als Benzin, was extrem belastbare Materialien erforderlich macht. Daher empfiehlt sich der Einsatz von Zündkerzen, die den besonderen Anforderungen des bivalenten Betriebs genügen. Vorteile / Nachteile Iridium und Platin!
Man kann auch nur einfache Kerzen einsetzen, diese sollten allerdings öfter (alle 20.000km) gewechselt werden. Zündkerzen stark im bivalenten Betrieb.
Ein Wort zum Einbau! Der Einbau einer Zündkerze in einem bivalenten Motor unterscheidet sich nicht vom Einbau einer Zündkerze im normalen Motor. Vor Ausbau der alten Zündkerze sollte der Zylinderkopf gereinigt werden. Die neue Zündkerze wird zunächst von Hand eingedreht, es muß ein wenig Zeit vergehen, damit die Kerze die Temperatur des Motors annehmen kann und erst danach mit einem Drehmomentschlüssel und dem richtigen Anzugsdrehmoment festziehen. In einigen Fällen, vorallem bei den "normalen Zündkerzen" hat es sich bei der Nachrüstung auf Gasbetrieb bewährt, den Elektrodenabstand minimal, um höchstens 0,2 mm im Vergleich zur herkömmlichen Empfehlung für den Benzinbetrieb, zu verringern, um den Funkenüberschlag zu erleichtern und somit das Zündsystem zu entlasten. Wartung Ihres Fahrzeuges in Ihrer Stammwerkstatt ("Werkstatt für´s Auto") In vielen Fällen ist die Werkstatt, die die Wartung am Fahrzeug macht, nicht die selbe, die auch die Gasanlage eingebaut hat. Die "Fachwerkstatt für´s Auto", die Wartungen durchführt, weiß meist nichts davon, welche extra Arbeiten bei einem "Gasauto" nötig sind. Bitte denken "Sie", als Gasfahrer daran, diese extra Arbeiten machen zu lassen, bzw. in Auftrag zu geben und klären Sie Ihre "Fachwerkstatt für´s Auto" darüber auf. Sie können dort bestimmt auch die Telefonnummer Ihres Einbaubetriebes für evt. Rückfragen angeben. Ihre Gaswerkstatt hilft mit Sicherheit gern weiter oder übergenen Sie diese Tipp´s. Ganz wichtig nach einer Reparatur ! Wenn Ihre Fahrzeug zu einer Wartung in der "Fachwerkstatt für´s Auto", also bei Ihrem Händler um die Ecke war, und dieser hat Änderungen an der Motorelektronik (Update des Steuerteiles) vorgenommen, fahren sie danach keinesfalls mit Gas. Die Gasanlage muß erst wieder neu justiert und dem veränderten Motorkennfeld angepaßt werden! Es können sonst Motorschäden entstehen! Fragen sie diesbezüglich Ihre "Fachwerkstatt für´s Auto" nach einer Reparatur oder Wartung ob diesbezügliche Änderungen gemacht worden sind und lassen Sie sich dies auf der Rechnung bestätigen! Sonstige Reparaturen am Fahrzeug Lackarbeiten mit Trocknung in Trockenkammern dürfen nur nach Entleerung der Gasleitungen und Ausbau des Gastanks durchgeführt werden. Fahrzeugreparaturen bei denen arbeiten an der Gasanlage nötig werden, dürfen nur nach Rücksprache mit der oder einer Einbauwerkstatt durchgeführt werden. Nach erfogter Reparatur muß die Autogasanlage vor Wiederinbetriebnahme durch eine autorisierte GSP/GAP-Werkstatt geprüft und freigegeben werden. Verschrottung: Falls das Fahrzeug verschrottet werden muß, so ist die Autogasanlage durch einen geschulten Einbaubetrieb zu entleeren. Gesetzlichkeiten: Die Gasanlage ist regelmäßig, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Gas-Anlagen-Prüfung, GAP) prüfen zu lassen! Die Hersteller von Gasanlage gewährt meist nur auf die Teile der Autogasanlage ab dem Tag des Einbaus eine Garantie von meist 18 Monaten oder 40.000 km je nach dem was zuerst eintritt. Daraus folgt, daß die Arbeitsleistung in jedem Fall vom Kunde zu tragen ist. Meist ist jedoch Ihr Umrüster so Kulan und erläßt Ihnen diese Kosten. Die genauen Angaben zur Herstellergarantie stehen im jeweiligen Bedienungshandbuch zur Gasanlage. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt davon unberührt. Eine spezielle Garantie auf Teile des umgerüsteten Fahrzeuges besteht seitens des Gasanlagenherstellers nicht und ist bei Bedarf durch den Umrüster ggf. abzuschließen. Garantiefälle für Teile der Autogasanlage können über den Umrüster abgewickelt werden und nicht direkt über den Hersteller. Schäden am Fahrzeug und daraus resultierende Folgeschäden, die durch die Autogasanlage verursacht werden können, unterliegen nicht der Garantie des Gasanlagenherstellers. Garantie besteht nur, wenn der Einbau der Gasanlage mit allen erforderlichen Daten, dem Gasanlagenhersteller gemeldet wurde. Die Garantie schließt folgende Punkte grundsätzlich aus:
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