Rabattkarte
fahrzeugbezogene Rabattkarte - www_ahl_rx7.jpg

Bedingungen zur fahrzeuggebundene Rabattkarte


  • Die Rabattkarte ist nur im Autohaus-Langer GmbH gültig. Sie ist vor Auftragserteilung vorzulegen!
  • Sie ist nur mit eingetragener Fahrgestellnummer und Erstzulassungsdatum für dieses Fahrzeug gültig.
  • Sie berechtigt nicht zur Rückzahlung aus abgerechneten Rechnungen.
  • Ab dem vierten Jahr, nach dem Datum der Erstzulassung, erhält der Fahrzeugbesitzer, pro Jahr 2% Rabatt auf den Betrag einer Werkstattrechnug. Der Rabatt erhöht sich mit jedem weiteren Jahr um 2%.
  • Sonderpreise, Sonderaktionen, Gebühren (z.B.: TÜV, Zulassung usw.), Versicherungsschäden, oder Schäden die durch solche abgedeckt würden oder wenn durch den Abzug der Einkaifspreis unterschritten wird, unterliegen keinem Rabatt durch diese Karte.
  • Der Maximale Rabatt den ein Fahrzeug erreichen kann beträgt 15 %.


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