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Bedingungen zur fahrzeuggebundene Rabattkarte
- Die Rabattkarte ist nur im Autohaus-Langer GmbH gültig. Sie ist vor
Auftragserteilung vorzulegen!
- Sie ist nur mit eingetragener Fahrgestellnummer und Erstzulassungsdatum
für dieses Fahrzeug gültig.
- Sie berechtigt nicht zur Rückzahlung aus abgerechneten Rechnungen.
- Ab dem vierten Jahr, nach dem Datum der Erstzulassung, erhält der
Fahrzeugbesitzer, pro Jahr 2% Rabatt auf den Betrag einer Werkstattrechnug. Der
Rabatt erhöht sich mit jedem weiteren Jahr um 2%.
- Sonderpreise, Sonderaktionen, Gebühren (z.B.: TÜV, Zulassung usw.),
Versicherungsschäden, oder Schäden die durch solche abgedeckt
würden oder wenn durch den Abzug der Einkaifspreis unterschritten wird,
unterliegen keinem Rabatt durch diese Karte.
- Der Maximale Rabatt den ein Fahrzeug erreichen kann beträgt 15 %.
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